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Öffentlichkeitsinformation / Notfallinformation

Der Abwasserverband Mittleres Burgenland ist als Inhaber von informationspflichtigen Anlagen nach § 2 Z 6 lit. a und b der Störfallinformationsverordnung StIV gesetzlich gemäß § 14 Abs.1 Umweltinformationsgesetz  (UIG) dazu verpflichtet folgende Informationen dauerhaft zugänglich zu machen.
Eine solche Anlage im Sinne des § 2 Z6 lit. B StIV – „Direkteinleitung in Gewässer mit einer bewilligten Rohzulauffracht von mindestens 50.000 Einwohnergleichwerten gemessen als BSB5 (EW60) oder SB (EW110)“ stellt die Abwasserreinigungsanlage des AWV Mittleres Burgenland – Goldbachtal – Kläranlage Deutschkreutz dar.

Download Störfallinformation KA Deutschkreutz ›

Montag, 28.11.2022

Nach den Gemeinderatswahlen folgte auch  beim Abwasserverband Mittleres  Burgenland die Neuwahl des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung vom…