Öffentlichkeitsinformation / Notfallinformation
Der Abwasserverband Mittleres Burgenland ist als Inhaber von informationspflichtigen Anlagen nach § 2 Z 6 lit. a und b der Störfallinformationsverordnung StIV gesetzlich gemäß § 14 Abs.1 Umweltinformationsgesetz (UIG) dazu verpflichtet folgende Informationen dauerhaft zugänglich zu machen.
Eine solche Anlage im Sinne des § 2 Z6 lit. B StIV – „Direkteinleitung in Gewässer mit einer bewilligten Rohzulauffracht von mindestens 50.000 Einwohnergleichwerten gemessen als BSB5 (EW60) oder SB (EW110)“ stellt die Abwasserreinigungsanlage des AWV Mittleres Burgenland – Goldbachtal – Kläranlage Deutschkreutz dar.